Bescheinigungen aus dem Meldeamt

Meldeamtliche Angelegenheiten und Verfahren, sowie entsprechende Bescheinigungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten.

Dienst aktiv

Für wen

Für alle Personen, die im Meldeamt eingetragen sind.

Beschreibung

Das Meldeamt ist zuständig für Ausstellung von meldeamtlichen Bescheinigungen, Beglaubigungen und Eigenerklärungen, Familienbögen, Wohnsitzerklärungen und -verlegungen, Ausstellung von Elektronischen Identitätskarten und SPID, AIRE-Angelegenheiten und Abwanderung ins Ausland, Einwanderung und Eintragung von EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern, Hausnummernzuteilung.


Typische Dokumente, die vom Meldeamt ausgestellt werden sind u.A.:

  • Wohnsitzbescheinigung (Certificato di residenza)
  • Familienstandsbescheinigung (Certificato di stato di famiglia)
  • Geburtsort-/Geburtsdatum-Bescheinigung (Certificato di nascita)
  • Staatsangehörigkeitsbescheinigung (Certificato di cittadinanza)


Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Lüsen.

So geht's

Die Bescheinigungen können auch über das Online-Portal des ANPR (Nationales Meldeamt der ansässigen Bevölkerung) angefordert werden.

Was ist notwendig

Um den Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität), eine EIK (elektronische Identitätskarte), eine Bürgerkarte (CNS) oder über eine digitale Identität eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (eIDAS) verfügen.

Was Sie erhalten

Die angeforderte Bescheinigung des Meldeamts 

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Die digitalen Bescheinigungen werden vom Portal sofort erstellt. 

Kosten

1 Stempelmarke zu 16,00 Euro für die Maßnahme; dies gilt nicht, wenn für den Verwendungszweck der Bescheinigung eine Stempelsteuerbefreiung vorgesehen ist.

Die Stempelsteuer kann im Portal ANPR telematisch über pagoPA gezahlt werden.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes sind:

1. Berechtigung

  • Bescheinigungen dürfen nur von der betroffenen Person selbst oder von einer dazu bevollmächtigten Person angefordert werden.
  • Bei Kindern: Eltern oder Erziehungsberechtigte.
  • Bei verstorbenen Personen oder rechtlichen Vertretungen: Nachweis der Berechtigung erforderlich.

2. Identitätsnachweis

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei Antrag durch eine andere Person: Vollmacht + Ausweiskopien (des Antragstellers und des Betroffenen).

3. Meldeamtliche Registrierung

  • Man kann Bescheinigungen nur für Personen anfordern, die in der jeweiligen Gemeinde gemeldet sind (z. B. Wohnsitzbestätigung, Familienstand, Haushaltsbescheinigung).

Sonderfälle

Selbsterklärung - Autocertificazione
(Wurde mit dem D.P.R. Nr. 445/2000 eingeführt und gilt in allen Beziehungen zu öffentlichen Verwaltungen sowie zu Konzessionsnehmern öffentlicher Dienste, so z. B. ENEL, INPS, INAIL, INAIL, Sanität)

Für viele Behörden- und Verwaltungsvorgänge können Bürger:innen statt eines amtlichen Zeugnisses eine Eigen- oder Selbsterklärung (autocertificazione) verwenden. Diese hat denselben rechtlichen Wert und ist kostenfrei. Nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Verwendung im Ausland oder bei Privaten) wird unbedingt ein offizielles Meldeamtszertifikat benötigt.


Öffentliche Verwaltungen müssen Selbsterklärungen im Rahmen des D.P.R. Nr. 445/2000 akzeptieren, ausgenommen in Sonderfällen wie z. B. gerichtliche Verfahren, Unterlagen für Privatrechtsträger im Ausland, usw...


Private Stellen (z. B. Banken, Arbeitgeber) dürfen die autocertificazione freiwillig akzeptieren – sie sind aber nicht verpflichtet. Viele in Südtirol tun es inzwischen.


Die Verwaltung behält sich das Recht auf Stichprobenkontrollen vor. Falsche Angaben sind strafbar.


Fälle, in denen die Selbsterklärung genügt:

- Schule & Kindergarten

  • Nachweis des Wohnsitzes für die Einschreibung von Kindern.
  • Bestätigung der Familiengemeinschaft (Stato di famiglia) zur Berechnung von Gebühren.
  • Erklärung über das Sorgerecht bei getrennten Eltern.

- Sozialleistungen & Gemeinde

  • Antrag auf Sozialleistungen (z. B. Mietbeiträge, Heizkostenzuschüsse).
  • Erklärung über die Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz für den Gemeinde-Beitrag.
  • Bestätigung über den Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet) bei Ansuchen um Unterstützung.

- Gesundheitsdienste (Sanität Südtirol / ASL)

  • Erklärung des Wohnsitzes zur Ausstellung der Gesundheitskarte (tessera sanitaria).
  • Bestätigung des Familienstandes für Befreiungen oder Ermäßigungen.

- Arbeit & INPS/INAIL

  • Erklärung über Wohnsitz und Familienstand für Anträge bei INPS (z. B. Familiengeld, Mutterschaftsleistungen).
  • Bestätigung der Staatsangehörigkeit.
  • Führerschein & Auto
  • Erklärung über den Wohnsitz bei Führerscheinbeantragungen oder -verlängerungen.
  • Erklärung über persönliche Daten bei Kfz-Zulassungen.

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.08.2025, 17:57 Uhr