Kindergarten Lüsen - Einschreibung & Beitrag

Der deutsche Landeskindergarten Lüsen gehört zur Kindergartendirektion Brixen. Er befindet sich im Dorfzentrum hinter der Feuerwehrhalle und verfügt über viel Tageslicht, verschiedene Rückzugsorte und einen großzügigen Außenbereich.

Kategorien

Für wen

Der Kinderhort Lüsen ist für Kinder gedacht, die in Lüsen oder in der umliegenden Gemeinde wohnen.

Beschreibung

Der deutsche Landeskindergarten Lüsen gehört zur Kindergartendirektion Brixen und besteht zur Zeit aus 3 Sektionen. Er befindet sich im Dorfzentrum hinter der Feuerwehrhalle und verfügt über viel Tageslicht, verschiedene Rückzugsorte und einen großzügigen Außenbereich.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Es ist ein Antrag, um Einschreibung in den Kinderhort zu stellen.

Im Antrag müssen Angaben über die Arbeitstätigkeit der Familie, über den Gesundheitszustand der Familienmitglieder, über die wirtschaftliche Lage der Familie und zu den soziokulturellen Umständen gemacht werden.

(Wenn um einen vergünstigten Tarif für die Nutzung der Schulmensa angesucht wird, sind Unterlagen, welche die Berechnung des Faktors der wirtschaftlichen Lage belegen beizulegen)

Was Sie erhalten

Die Möglichkeit für Kinder den Kindergarten zu besuchen


Fristen und Fälligkeiten

Beginn der Anmeldefrist

01.09.2024 - Beginn der Sammlung der Anmeldeanträge


Frist für das Einreichen der Anträge

01.06.2025 - Frist für das Einreichen der Anträge für die Erstellung der Rangliste


Veröffentlichung der Rangliste

01.08.2025 - Veröffentlichung der Rangliste


Abschluss Anmeldung


(Der Beitrag für den Kindergarten wird in 2 Raten, entsprechend der folgenden Zeit-Perioden, eingehoben:

  • Schulanfang bis jeweils 31.12.
  • 01.01. bis jeweils Schulende)

Kosten

Der monatliche Beitrag zu Lasten der Eltern für den Besuch des Kindergartens wurde folgendermaßen festgesetzt:

  • 28,00 Euro pro Monat für das erste Kind
  • 24,00 Euro für jedes weitere Kind derselben Familie

Davon ausgenommen werden besonders Bedürftige, die vom Gemeindeausschuss erhoben werden.

Die Monate September und Juni werden für die Anrechnung des Beitrages auf eine Monatsgebühr zusammengelegt.

Im Falle von nachgewiesener Krankheit und dem folgenden Fernbleiben von mindestens zwei Wochen von der Schulausspeisung wird die Monatsgebühr nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses dementsprechend reduziert bzw. erlassen.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

keine Angabe

Einschränkungen

keine Angabe

Sonderfälle

keine Angabe

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Der Kindergarten darf von Kindern der entsprechenden Altersgruppe besucht werden, wobei der Fokus auf der wohnortspezifischen Regelung und dem gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Südtirol liegt, sobald diese in der Lage sind, einen Kindergartenplatz zu besuchen und die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Eltern oder Sorgeberechtigten müssen ihr Kind anmelden und die Voraussetzungen für den Besuch erfüllen, die von der Gemeinde oder der Einrichtung selbst festgelegt werden. 

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 31.08.2025, 19:07 Uhr