Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.
Die anfallenden Kosten ohne Tarifvergünstigung für die Nutzung der Schul- und Kindergartenmensa belaufen sich auf:
1) Tägliches Mittagessen:
- Euro 28,00.- monatlich für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
- Euro 24,00.- monatlich für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
- Das 3. Kind einer Familie ist von der Gebühr befreit.
2) Mittagessen an einzelnen Tagen:
- Euro 3,30.- für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
- Euro 2,20.- für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
- Das 3. Kind einer Familie ist von der Gebühr befreit.
- Davon ausgenommen werden besonders Bedürftige, die vom Gemeindeausschuss erhoben werden.
- Für das Personal (Lehrer, Kindergärtnerinnen) wurde der Betrag von 60,00 Euro pro Monat festgesetzt.
- Für das Gemeindepersonal (Köchinnen) wurde der Betrag von 35,00 Euro pro Monat festgesetzt.
- Die Monate September und Juni werden für die Anrechnung des Beitrages auf eine Monatsgebühr zusammengelegt.
- Im Falle von nachgewiesener Krankheit und dem folgenden Fernbleiben von mindestens zwei Wochen von der Schulausspeisung wird die Monatsgebühr nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses dementsprechend reduziert bzw. erlassen.
Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt.
Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.