Schul- und Kindergartenmensa Lüsen - Einschreibung & Beitrag

Verabreichung von Mahlzeiten an Schüler und Kindergartenkinder

Dienst aktiv

Kategorien

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht die Schulmensa - Einschreibung

Für wen

Für Schüler, die Schulen oder Kindergärten im Gemeindegebiet besuchen.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Wenn um einen vergünstigten Tarif für die Nutzung der Schul- und Kindergartenmensa angesucht wird, sind Unterlagen, welche die Berechnung des Faktors der wirtschaftlichen Lage belegen, beizulegen


Für den Erhalt bestimmter Diätmahlzeiten aus gesundheitlichen Gründen, sind die entsprechenden medizinischen Unterlagen beizulegen.

Was Sie erhalten

Die Möglichkeit für Schüler und Kindergartenkinder die Schulmensa zu nutzen

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann in folgendem Zeitraum gestellt werden: 01.05.2025 – 15.06.2025.

Innerhalb von 60 Tagen erhält der Bürger einen Brief...

(Vom 1. Mai bis zum 15. Juni eines jeden Jahres)

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die anfallenden Kosten ohne Tarifvergünstigung für die Nutzung der Schul- und Kindergartenmensa belaufen sich auf: 


1) Tägliches Mittagessen:

  1. Euro 28,00.- monatlich für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  2. Euro 24,00.- monatlich für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  3. Das 3. Kind einer Familie ist von der Gebühr befreit.

2) Mittagessen an einzelnen Tagen:

  1. Euro 3,30.- für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  2. Euro 2,20.- für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie;
  3. Das 3. Kind einer Familie ist von der Gebühr befreit.


  • Davon ausgenommen werden besonders Bedürftige, die vom Gemeindeausschuss erhoben werden.
  • Für das Personal (Lehrer, Kindergärtnerinnen) wurde der Betrag von 60,00 Euro pro Monat festgesetzt.
  • Für das Gemeindepersonal (Köchinnen) wurde der Betrag von 35,00 Euro pro Monat festgesetzt.


  • Die Monate September und Juni werden für die Anrechnung des Beitrages auf eine Monatsgebühr zusammengelegt.
  • Im Falle von nachgewiesener Krankheit und dem folgenden Fernbleiben von mindestens zwei Wochen von der Schulausspeisung wird die Monatsgebühr nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses dementsprechend reduziert bzw. erlassen.


Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt.

Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.08.2025, 23:34 Uhr