Information zur "elektronische Identitätskarte (EIK)"
Die elektronische Identitätskarte wird nur zu einem vorher vereinbarten Termin ausgestellt, da die Ausstellung dieser länger dauert.
Die Ausstellungsgebühr pro Karte beträgt € 22,00 .
Bei Antragstellung mitzubringen:
- die alte Identitätskarte bzw. die Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarten
- die Gesundheitskarte
- 1 aktuelles Passfoto oder digitales Foto mit weißem Hintergrund
- bei Minderjährigen braucht es nach wie vor die Zustimmungserklärung (Unterschrift) beider Eltern
- ab dem 12. Lebensjahr sind Unterschrift sowie Fingerabdruck notwendig
Die Identitätskarte in Papierformat wird nur mehr für AIRE-Bürger/innen ausgestellt.
Die im Papierformat ausgestellten Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum Verfallsdatum. Daher werden keine elektronischen Identitätskarten wegen Wohnsitz- bzw. Adressenänderung ausgestellt, sondern nur wegen Fälligkeit, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.