Die elektronische Identitätskarte (EIK)

Information zur "elektronische Identitätskarte (EIK)"   Die elektronische Identitätskarte wird nur zu...

Veröffentlichungsdatum:

30.03.2025

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Information zur "elektronische Identitätskarte (EIK)"

 

Die elektronische Identitätskarte wird nur zu einem vorher vereinbarten Termin ausgestellt, da die Ausstellung dieser länger dauert. 


Die Ausstellungsgebühr pro Karte beträgt € 22,00 .


Bei Antragstellung mitzubringen: 

  •     die alte Identitätskarte bzw. die Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarten
  •     die Gesundheitskarte
  •     1 aktuelles Passfoto oder digitales Foto mit weißem Hintergrund
  •     bei Minderjährigen braucht es nach wie vor die Zustimmungserklärung (Unterschrift) beider Eltern
  •     ab dem 12. Lebensjahr sind Unterschrift sowie Fingerabdruck notwendig


Die Identitätskarte in Papierformat wird nur mehr für AIRE-Bürger/innen ausgestellt.

Die im Papierformat ausgestellten Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum Verfallsdatum. Daher werden keine elektronischen Identitätskarten wegen Wohnsitz- bzw. Adressenänderung ausgestellt, sondern nur wegen Fälligkeit, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

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Zuletzt aktualisiert: 30.03.2025, 10:48 Uhr

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