GIS: Erlöschen erklärter Tatbestände

Das Erlöschen erklärter Tatbestände bezieht sich auf das Ende oder die Aufhebung von zuvor gemeldeten oder deklarierten Sachverhalten, die für die GIS/IMU relevant sind.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 19.09.2025, 10:47 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen