Hauptaufgaben sind:
Verwaltung und Aufsicht: Die Friedhofskommission überwacht die ordnungsgemäße Verwaltung des Friedhofs. Dazu gehört die Zuweisung und Verwaltung von Grabstellen, die Verlängerung von Nutzungsrechten sowie die Einhaltung von Friedhofsordnungen und Vorschriften.
Genehmigung von Bau- und Gestaltungsmaßnahmen: Die Kommission entscheidet über Anträge auf den Bau von Grabmälern, Denkmälern und anderen Strukturen auf dem Friedhof. Sie überprüft die Gestaltungsvorschläge und stellt sicher, dass sie den gestalterischen und ästhetischen Vorgaben entsprechen.
Pflege und Instandhaltung: Die Friedhofskommission ist für die Pflege der Friedhofsanlagen verantwortlich. Dazu gehören die Grünflächen, Wege und allgemeine Sauberkeit, sowie die Instandhaltung von Mauern und anderen Infrastrukturen.
Koordination von Bestattungen: Sie koordiniert und organisiert die Bestattungen auf dem Friedhof. Dazu gehört die Zuweisung von Bestattungszeiten und -orten, die Einhaltung von Ritualen und religiösen Vorschriften sowie die Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen.
Erstellung und Überwachung der Friedhofsordnung: Die Kommission sorgt für die Ausarbeitung und Einhaltung der Friedhofsordnung, in der Regeln zu Themen wie Grabpflege, Nutzungsdauer der Grabstellen, Verhalten auf dem Friedhof und Ästhetik der Gräber festgelegt sind.
Beratung der Gemeinde: Die Friedhofskommission berät die Gemeinde in Fragen der Friedhofsentwicklung, etwa bei der Erweiterung oder Neugestaltung des Friedhofs, sowie bei der Planung von Friedhofsprojekten.
Anlaufstelle für Bürgeranliegen: Sie dient als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die Fragen oder Anliegen in Bezug auf den Friedhof haben. Dazu gehören Fragen zu Grabrechten, Ruhezeiten, Grabgestaltungen oder allgemeinen Bestattungsangelegenheiten.
Insgesamt hat die Friedhofskommission die Aufgabe, für einen würdigen, gepflegten und gut organisierten Friedhofsbetrieb zu sorgen, der den kulturellen und religiösen Bedürfnissen der Gemeinde entspricht.