Die Schulleiterin der Volksschule Lüsen hat eine zentrale organisatorische, pädagogische und rechtliche Leitungsfunktion. Ihre Aufgaben lassen sich in drei Hauptbereiche gliedern:
1. Pädagogische Führung
- Verantwortung für die Qualität des Unterrichts und die Umsetzung der geltenden Lehrpläne (italienisches Schulrecht, Autonomiestatut, Beschlüsse des Landes Südtirol).
- Förderung von zeitgemäßen Unterrichtsmethoden, individueller Förderung und Inklusion.
- Unterstützung und Begleitung der Lehrpersonen in ihrer pädagogischen Arbeit.
- Förderung der Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten.
2. Organisation & Verwaltung
- Erstellung und Umsetzung des Jahres- und Schulprogramms (POF/POF-T – „Piano dell’offerta formativa triennale“).
- Organisation des Stundenplans, der Personaleinteilung sowie der Schüleraufnahme.
- Verwaltung von Ressourcen (Budget, Sachmittel, Räumlichkeiten).
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lüsen, da diese für Infrastruktur und Schulgebäude zuständig ist.
3. Rechtliche & institutionelle Verantwortung
- Offizielle Vertretung der Schule nach außen (z. B. gegenüber Schulamt, Gemeinde, Eltern, Vereinen).
- Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (Sicherheit, Datenschutz, Schulpflicht).
- Dienstvorgesetzte der Lehrpersonen und des nicht-unterrichtenden Personals.
- Entscheidungskompetenz bei schulischen Angelegenheiten im Rahmen der geltenden Gesetze.