Der monatliche Beitrag zu Lasten der Eltern für den Besuch des Kindergartens wurde folgendermaßen festgesetzt:
- 28,00 Euro pro Monat für das erste Kind
- 24,00 Euro für jedes weitere Kind derselben Familie
Davon ausgenommen werden besonders Bedürftige, die vom Gemeindeausschuss erhoben werden.
Die Monate September und Juni werden für die Anrechnung des Beitrages auf eine Monatsgebühr zusammengelegt.
Im Falle von nachgewiesener Krankheit und dem folgenden Fernbleiben von mindestens zwei Wochen von der Schulausspeisung wird die Monatsgebühr nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses dementsprechend reduziert bzw. erlassen.
Der Beitrag wird in zwei nachträglichen Raten eingehoben.
Die Zeitperioden für die Beitragsentrichtung wurde wie folgt festgesetzt:
- Schulanfang - 31.12.
- 01.01. - Schulende
Zuständiges Amt: Buchhaltung