Benützung des Schankgebäudes

Das Ansuchen um Benützung des Schankgebäudes muss mindestens 20 Tage vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung im Gemeindeamt hinterlegt werden. Dies kann mittels E-mail an info@gemeinde.luesen.bz.it erfolgen.

Das Gesuch um Ausleihe von Tischen und Bänken muss mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin im Gemeindeamt einlangen.

Der Schlüssel wird im Gemeindeamt ausgehändigt, wo auch die Kaution zu hinterlegen ist.

Geschirrtücher, Toilettenpapier usw. bringt jeder Veranstalter selber mit. Es dürfen nur Putzmittel und Geräte verwendet werden, die von der Gemeinde bereitgestellt bzw. erlaubt werden.

Der Veranstalter sorgt dafür, dass nach der Veranstaltung das Schankgebäude so schnell wie möglich, jedenfalls am darauffolgenden Werktag, geputzt und der Müll entsorgt wird. Auch die Bänke und Tische sind in diesem Zeitraum wieder in das dafür vorgesehene Magazin zu bringen. Nach Abschluss der Aufräumarbeiten wird dies beim zuständigen Gemeindebeamten gemeldet. Die Kaution wird erst nach Freischreibung der Räume zurückgezahlt.

Bei Schäden oder ungenügender Reinigung wird ein entsprechender Betrag von der Kaution einbehalten.

Für die Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen wie Lizenz, Brandschutz usw. ist der Veranstalter verantwortlich.

Sollten von den Vereinen bei Festen Bratfette anfallen, ist die Firma Eco.Energia zu kontaktieren - +39 0472 823562. Die Bratfette dürfen von Vereinen nicht mehr im Recyclinghof abgegeben werden.

Zuständig

DEU